Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Für die Geschäftsbeziehungen zwischen Simone Meseberg und dem Auftraggeber von Agenturleistungen gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dies gilt auch für Folgeaufträge. Abweichende Regelungen oder etwaige AGB des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn deren Geltung ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
- Jeder an Simone Meseberg erteilter Auftrag ist in der Regel ein Urheberwerkvertrag der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Es gelten die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes (§ 31 Abs.5).
Soweit die schöpferische Höhe der Werkleistungen nicht erreicht ist, gelten die gültigen Leistungsschutzrechte oder Gemeinschaftsgeschmacksmusterrechte.
Die Auftragserteilung gegenüber Simone Meseberg erfolgt ausschließlich in schriftlicher Form.
- Mit vollständiger Zahlung des Honorars erwirbt der Auftraggeber, soweit nichts anderes vereinbart, das Recht der einfachen Nutzung der gelieferten Designleistungen im vereinbarten Nutzungsumfang. Die Weitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Für Nutzungen außerhalb des vereinbarten Nutzungsumfanges und –zwecks bedarf es der gesonderten Einwilligung von Simone Meseberg, die gesondert honorarpflichtig ist. Die Herausgabe offener Dateien sind, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich vereinbart, kein Vertragsbestandteil.
Bei vorzeitiger Beendigung der Zusammenarbeit berechnet Simone Meseberg die bis dahin erbrachten Leistungen anteilig sowie, falls der Auftraggeber solch erbrachte Designleistungen nutzt oder nutzen will, ein entsprechendes Nutzungshonorar. Vom Auftraggeber veranlasste Entwürfe sind honorarpflichtig.
- Simone Meseberg wird berechtigt in (üblicher Größe und Form) einen Urhebernachweis anzubringen. Simone Meseberg kann zudem den Auftraggeber in seine Referenzliste aufnehmen. Innerhalb der Listung ist Simone Meseberg berechtigt, vereinzelnde Arbeitsmuster als Referenzobjekt zu verwenden. Auf Vervielfältigungsstücken und in den Veröffentlichungen über das Produkt wird Simone Meseberg als Urheber genannt. Dies kann durch das Logo und/oder einen anderen Hinweis geschehen. Es besteht das Recht, den Namen sowie die für den Auftraggeber erbrachten Leistungen, wie Entwürfe, Reinzeichnungen, Fotografien, Internetseiten und andere Elemente, zu Präsentationszwecken zu verwenden und entsprechende Links zu setzen.
- Die Vergütung ist bei Ablieferung oder Abnahme zuzüglich Mehrwertsteuer und etwaiger Auslagen fällig. Zusatzaufträge (Fremdtextkorrektur, Druck und Produktionsüberwachung) bzw. Auftrags- änderungen und Auftragserweiterungen werden gesondert nach Zeitaufwand berechnet. Bis zur vollständigen Bezahlung stehen alle materiellen Leistungen von Simone Meseberg unter Eigentumsvorbehalt.
Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert von Simone Meseberg hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten: nach Abgabe der Entwürfe ist die Hälfte des vorher vereinbarten Honorars als Abschlag an Simone Meseberg zu zahlen.
- Soweit Simone Meseberg Fremdleistungen an Dritte in Auftrag gibt, erfolgt dies, nach vorheriger Absprache und Genehmigung, namens und auf Rechnung des Auftraggebers, welcher Simone Meseberg von allen Ansprüchen solcher dritter Auftragnehmer freistellt. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von Simone Meseberg abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber zur Übernahme der Kosten.
Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten. Zieht Simone Meseberg zur Vertragserfüllung Dritte heran, wird sie deren Nutzungsrechte erwerben und im gleichen Umfang an den Auftraggeber übertragen. Sofern nach der Auftragsbeschreibung der Erwerb von Leistungen vorgesehen oder unumgänglich ist, wird Simone Meseberg die erforderlichen Rechte erwerben und die Lizenzgebühren als Fremdkosten belasten. Widerspricht der Auftraggeber dem Rechteerwerb, wird Simone Meseberg die Rechte nicht erwerben und den Auftraggeber darauf hinweisen, welcher Teil des Auftrags damit unausführbar geworden ist.
- An Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Versendung der Arbeiten erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. Simone Meseberg ist nicht verpflichtet Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von offenen Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat Simone Meseberg dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von Simone Meseberg geändert werden.
- Der Auftraggeber stellt Simone Meseberg die für die Auftragserfüllung benötigten Inhalte bis zum Beginn der Erstellungsphase zur Verfügung, es sei denn, es wird schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen. Die Bereitstellung der Inhalte erfolgt durch den Auftraggeber in elektronischer verwertbarer Form. Simone Meseberg teilt dem Auftraggeber die zur Weiterverarbeitung geeigneten Dateiformate mit. Werden die Vorlagen in anderen Formaten geliefert, sind die Konvertierungsarbeiten gesondert zu vergüten.
- Nach Vorlage eines Entwurfkonzeptes wird der Auftraggeber das Konzept innerhalb von drei Wochen bestätigen oder Änderungen anweisen. Simone Meseberg hat das Recht der Kündigung, wenn sechs Wochen nach Vorlage des Entwurfkonzeptes eine bestätigte Fassung nicht erreicht worden ist.
- Die Produktionsüberwachung durch Simone Meseberg erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist Simone Meseberg berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben.
Simone Meseberg haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
- Simone Meseberg hat nach Maßgabe der Briefings durch den Auftraggeber Gestaltungsfreiheit in ihren Entwürfen. Zwischenergebnisse und Ergebnisse der Arbeit legt Simone Meseberg dem Auftraggeber regelmäßig zur Freigabe vor. Etwaige Widersprüche, Änderungswünsche oder Mängelanzeigen sind nach Kenntnis der Arbeitsergebnisse oder deren Vorstufen unverzüglich anzubringen. Etwaige Verzögerungen aufgrund von Nichtmitwirkung des Kunden bei der Auftragsdurchführung sind Simone Meseberg nicht zuzurechnen.
- Etwaige Fehler beseitigt Simone Meseberg unverzüglich nach deren Beanstandung durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Mit der Genehmigung von Entwürfen und Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für Text und Bild, mit Freigabe entfällt jede Haftung von Simone Meseberg.
Gewährleistungsansprüche gegen Simone Meseberg für ersichtliche Mängel sind ausgeschlossen, wenn nicht binnen 14 Tagen nach Werkvorlage eine Beanstandung durch den Auftraggeber erfolgt. Wegen Mängeln in der Auftragsdurchführung ist der Auftraggeber zum Rücktritt, zur Minderung oder zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Simone Meseberg nur berechtigt, wenn eine Nachbesserung oder Nachlieferung durch Simone Meseberg nicht in angemessener Frist erfolgt oder fehlschlägt. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für etwaige Schäden an Leib und Leben oder Schäden im Sinne des Produkthaftungsgesetzes.Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt technisch bedingt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen, z.B. Proofs und Ausdrucken, auch wenn sie vom Auftragnehmer erstellt wurden, und dem Endprodukt.
- Den Ersatz von Schäden des Nutzers, die von Simone Meseberg, ihren Mitarbeitern oder Beauftragten verursacht wurden, leistet Simone Meseberg
a. immer, wenn einen Hauptleistungspflicht dieses Vertrages oder eine sonstige wesentliche Pflicht schuldhaft verletzt wurde, sowie
b. in allen übrigen Fällen, wenn der Schaden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist.
Simone Meseberg haftet unbegrenzt
a. für zugesicherte Eigenschaften
b. im Falle von Personenschäden
c. im Falle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit und
d. nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
Es besteht keine Haftung für den entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder mittelbare und/oder Folgeschäden.
In allen übrigen Fällen ist die Haftung der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. Als vorhersehbare Schadenshöhe gilt für den einzelnen Schaden die dreifache Vertragssumme. Simone Meseberg ist weder presserechtlich noch urheber- oder wettbewerbsrechtlich für die Verwendung von Inhalten verantwortlich, die der Auftraggeber liefert. Sollte Simone Meseberg durch Dritte wegen solcher Inhalte in Anspruch genommen werden, stellt der Auftraggeber Simone Meseberg von der Haftung frei.
- Simone Meseberg versichert nach bestem Wissen und Gewissen, dass erbrachte Designleistungen und deren Nutzung keine Rechte Dritter verletzt. Vom Auftraggeber überlassene Vorlagen und Materialien werden nur unter dessen Zusicherung benutzt, dass dieser zu deren Verwendung berechtigt ist. Die Prüfungsverantwortung obliegt letztendlich dem Auftraggeber.
Simone Meseberg lehnt die Annahme von Aufträgen ab, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen oder pornografische, rassistische bzw. sonstige diskriminierende Inhalte haben.
- Im Rahmen der Vertragsanbahnung und –abwicklung benötigten Daten werden gespeichert. Es besteht ein Stillschweigen über die Informationen und Daten. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht erlaubt. Die beidseitige Pflicht zur Verschwiegenheit gilt auch über den Vertrag hinaus und besteht auch bei Nichtzustandekommen eines Vertrages.
- Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen. Gerichtsstand ist der Sitz von Simone Meseberg, also Hamburg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.